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Gesundheit in Deutschland: GKV, Zusatzversicherungen und individuelle Gesundheitsleistungen

Viele Krankenkassen leisten mehr als gesetzlich vorgeschrieben. Daher sollte die Wahl der Krankenkasse genau durchdacht sein.
— Dr. Tobias Weigl


Von Medizinern geprüft und nach besten wissenschaftlichen Standards verfasst

Dieser Text wurde gemäß medizinischer Fachliteratur, aktuellen Leitlinien und Studien erstellt und von einem Mediziner vor Veröffentlichung geprüft.

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Foto: rawpixel, 3222079, Pixabay, CC0 1.0

Bundesweit sind fast 73 Millionen Bürger über die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) abgesichert. Das Prinzip der GKV fußt dabei auf dem Solidaritätsgedanken. Solidarität bedeutet in diesem Zusammenhang, dass alle in der GKV versicherten Personen grundsätzlich Anspruch auf die gleichen Leistungen haben. Die Höhe der Beiträge ist allerdings an das Einkommen gekoppelt.
Der Begriff „gesetzliche Krankenkasse“ suggeriert das Bild einer großen, zentralen Anlaufstelle für einen Großteil der Bevölkerung. Tatsächlich ist die Landschaft der Krankenkassen aber vielschichtig und für den Einzelnen durchaus schwierig zu überschauen.
In diesem Artikel geht es darum, welche Leistung die gesetzlichen Krankenkassen anbieten müssen und welche gesundheitsfördernden Maßnahmen selbst bezahlt oder nur über eine private Zusatzversicherung abgedeckt werden. Darüber hinaus wird der Sinn hinter dem Zusatzbeitrag erklärt, den viele Krankenkassen erheben.

Lisa ist frustriert, weil sie ihrer Meinung nach zu viel in die Krankenkasse einzahlt und keine entsprechenden Leistungen erhält. Das einzige Mittel, das Lisa einnimmt, ist die Verhütungspille – und ausgerechnet die wird von der Kasse nicht übernommen! So wie Lisa geht es vermutlich vielen Deutschen. Trotzdem ist die gesetzliche Krankversicherung eine tolle Einrichtung, denn so kann jeder im Fall der Fälle eine hervorragende medizinische Versorgung erhalten und ist dabei nicht auf ein hohes Einkommen angewiesen.

Das übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung

Viele Versicherte beklagen sich darüber, dass ihre Krankenversicherung manche Leistungen nicht übernimmt. Doch tatsächlich wird sehr viel über die GKV bezuschusst und abgedeckt. Was die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen müssen, ist im Sozialgesetzbuch geregelt und lässt sich in folgenden Kategorien zusammenfassen:

  • Leistungen zur Verhütung von Krankheiten
  • Leistungen zur Früherkennung von Krankheiten
  • Leistungen bei akuten Krankheiten
  • Leistungen bei der Rehabilitation
  • Leistungen bei Schwangerschaft und Mutterschaft

Wer bestimmte Leistungen nicht in Anspruch nimmt (z. B. Impfungen oder Vorsorgeuntersuchungen), nutzt die von der Krankenkasse gebotenen Möglichkeiten nicht voll aus.
Außerdem muss – wie eingangs bereits beschrieben – das Solidaritätsprinzip beachtet werden. Die GKV hat viele Mitglieder, die Beiträge entrichten und kann nur deshalb das breite Leistungsspektrum anbieten. Alleine aus ethischen Gründen sollte daher niemand das Konzept der Krankenversicherung verteufeln.
Darüber hinaus können vermeintlich harmlose Erkrankungen oder Verletzungen (z. B. gebrochene Rippen), bereits teure Maßnahmen erfordern, die unter anderen Umständen schnell den finanziellen Ruin bedeuten würden.

Video-Exkurs: Rippenbruch
Hatten Sie schon einmal einen Rippenbruch oder gebrochene Rippen? Dr. Tobias Weigl hat sich beim Go-Kart-Fahren zwei Rippen gebrochen und diesen Umstand zum Anlass genommen, die Verletzung in einem Video zu thematisieren. In seinem Beitrag geht er darauf ein, wie man einen Rippenbruch erkennt und ihn behandelt. Des Weiteren erörtert er zusammen mit seinem Radiologen die Aufnahmen, die von seinen Rippen gemacht worden sind.

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Der Zusatzbeitrag der Krankenkassen – was steckt dahinter?

Der durchschnittliche Beitrag für die gesetzliche Krankenversicherung liegt derzeit bei etwa 15,5 Prozent und teilt sich zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer auf.
Im Jahr 2015 wurde der Beitragssatz auf 14,6 Prozent festgesetzt. Die Differenz von 0,9 Prozent zu den eben erwähnten 15,5 Prozent ist ein sogenannter Zusatzbeitrag, der den Kassen mehr Liquidität zusichern soll und auch zur Belebung des Wettbewerbes zwischen den Versicherungen eingeführt wurde.
Seit dem 01. Januar 2019 gilt, dass auch der Zusatzbeitrag zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer aufgeteilt wird. Familienversicherte (d. h. Kinder und Partner) zahlen hingegen keinen Zusatzbeitrag!
Im Internet können alle aktuellen Zusatzbeiträge der jeweiligen Krankversicherungen eingesehen werden. Folgende Fakten lassen sich daraus ableiten:

  • Der Beitragssatz bewegt sich zwischen 14,8 und 16,2 Prozent.
  • Insgesamt sind deutlich mehr Personen von sinkenden als von steigenden Zusatzbeiträgen betroffen.
  • Ein Großteil der Krankenkassen hält den Zusatzbeitrag stabil (Durchschnitt ca. 1 Prozent)

Der Unterschied zwischen der teuersten und der günstigsten Krankenkasse beträgt gerade einmal 1,4 Prozentpunkte. Viel sparen kann man also nicht, wenn man von der einen Krankenversicherung zu einer anderen wechselt.
Es lohnt sich allerdings enorm, die verschiedenen Leistungen miteinander zu vergleichen, um den passenden Anbieter zu finden. Der Wechsel der gesetzlichen Krankenversicherung ist in der Regel unkompliziert möglich.

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Wie zufrieden sind Sie mit den Kassenleistungen, die Sie in Anspruch nehmen können? Teilen Sie uns über diese Umfrage gerne Ihre Meinung mit und erörtern Sie weiter unten im Kommentarbereich, was Ihnen zusagt und was Ihnen missfällt.

Zusatzversicherungen weiten das Leistungsspektrum aus

Foto: rgerber, 1514693, Pixabay, CC0 1.0

Nicht mit dem Zusatzbeitrag verwechselt werden dürfen die sogenannten privaten Zusatzversicherungen. Eine kürzlich erfolgte Untersuchung hat zwar ergeben, dass die gesetzlichen Krankenkassen viel mehr übernehmen, als es ihr Ruf vermuten lässt.
Dennoch gibt es bestimmte Bereiche, in denen mit einer Zusatzversicherung nachgeholfen werden kann, um das Leistungsspektrum zu erweitern.
Im Bereich der Zahnheilkunde bieten die meisten Krankenkassen bspw. zwar eine medizinisch einwandfreie Grundversorgung. Allerdings entspricht diese nicht immer den optischen Ansprüchen der Patienten. Wer eine Zahnzusatzversicherung abgeschlossen hat, ist für diesen Fall gut abgesichert.

Exkurs: Zahnprobleme
Für uns sind es meist Schmerzen im Zahn oder im Bereich darum, die uns letztlich dazu veranlassen, unseren Zahnarzt aufzusuchen. Aber diese Schmerzen können viele verschiedene Ursachen haben. Habe ich mir einen Zahn abgebrochen? Verursacht vielleicht eine frische Füllung Schmerzen? Oder hat sich möglicherweise gar meine Zahnwurzel entzündet? Gut, dass wir unseren Zahnarzt zu beinahe jeder Gelegenheit aufsuchen können, auch wenn eine professionelle Zahnreinigung zwischendurch mal aus der eigenen Tasche bezahlt werden muss.
Wenn Sie sich weiter über Probleme mit den Zähnen beschäftigen möchten, empfehlen wir die Lektüre unserer weiterführenden Artikel rund ums Thema Zahn:

Individuelle Gesundheitsleistungen in Anspruch nehmen

Es wird immer Maßnahmen geben, die weder von der GKV noch von Zusatzversicherungen abgedeckt werden. Diese sogenannten „individuellen Gesundheitsleistungen“ (kurz: IGeL) können auf eigene Rechnung in Anspruch genommen werden. Dazu zählt z. B. die Augeninnendruckmessung, die Hinweise auf das Vorliegen einer diabetischen Retinopathie liefern kann.
Allerdings lohnt es sich immer, jede Art von Leistung zunächst einmal einzureichen. Wenn der Krankenkasse vermittelt werden kann, dass es sich um eine erforderliche Maßnahme handelt, könnte die Leistung ganz oder in Teilen erstattet werden.

Häufige Patientenfragen

Wann wird von den Krankenkassen ein Patiententransport bezahlt?

Dr. T. Weigl
Grundsätzlich wird ein solcher Patiententransport dann bezahlt, wenn der Arzt diese als zwingend medizinisch notwendig erachtet und diesen dementsprechend verordnet. Je nach medizinischer Notwendigkeit wird dann noch das entsprechende Fahrzeug bestimmt. So ist in weniger als Notfällen zu erachtenden Situationen vielleicht ausreichend, mit dem eigenen Wagen oder öffentlichen Verkehrsmitteln zu fahren, während andere Fälle einen Transport mit einem Rettungswagen erfordern. Je nach Situation können auch Fahrten zu ambulanten Behandlungen übernommen werden, wenn länger behandelt werden muss und Schaden am Versicherten durch einen solchen Transport vermieden werden kann. Fahrten zu Strahlen- und Chemotherapie sowie zu einer ambulanten Dialysebehandlung werden im Übrigen immer übernommen. Es gibt noch einige weitere Regelungen, bei denen die Krankenkasse die Fahrtkosten übernimmt. Scheuen Sie nicht davor zurück, die entsprechenden Ansprechpartner zu kontaktieren und sich eigenständig zu erkundigen.

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Wofür werden beim Zahnarzt die Kosten von der Krankenkasse übernommen und wofür nicht?

Dr. T. Weigl
Die festgelegte Grundbehandlung beim Zahnarzt wird übernommen. Dazu zählen bspw. die Entfernung von Karies sowie das damit verbundene Füllen der Löcher, Behandlungen des Wurzelkanals oder das Ziehen von Zähnen. Einmal jährlich kommen die Krankenkassen auch für Parodontosebehandlungen und Zahnsteinentfernung auf. In diesem Zusammenhang sei aber darauf hinzuweisen, dass das verwendete Füllmaterial, das von der Kasse bezahlt wird, stets das preiswerteste ist. So können Sie bspw. Kunststofffüllungen nur im sichtbaren Bereich vornehmen lassen, wenn Sie sich nicht an den Kosten beteiligen möchten oder können.
Es kann für Versicherte vor allem in puncto Zahnersatz schnell teuer werden. Denn in diesem Zusammenhang übernimmt die Krankenkasse lediglich 50 Prozent der Kosten für eine Regelversorgung. Alle darüber hinaus anfallenden Kosten sind vom Versicherten selbst zu tragen. Es besteht allerdings die Möglichkeit, die sogenannte Härtefallregelung in Anspruch zu nehmen, wenn Sie entweder monatlich nicht mehr als 1.218 Euro brutto einnehmen oder sie Sozialleistung beziehen, bspw. Bafög oder Hartz IV. Unter diesen Umständen übernehmen die Krankenkassen die gesamten Kosten bei Zahnersatz, vorausgesetzt Sie sind einverstanden mit der vorgesehenen Leistung (bspw. das vorgeschlagene Füllmaterial).

Was genau ist das Solidaritätsprinzip in Bezug auf die Krankenkassen?

Dr. T. Weigl
Mithilfe des Solidaritätsprinzips kann gewährleistet werden, dass alle gesetzlich Krankenversicherten unabhängig von ihrem jeweiligen Einkommen medizinisch notwendige Leistungen in Anspruch nehmen können. Die Beitragshöhe für die Krankenkasse richtet sich dabei nach dem jeweiligen Einkommen. In diesem Zusammenhang greift auch das sogenannte Sachleistungsprinzip, das vorgibt, dass gesetzlich Krankenversicherte auch medizinische Leistung in Anspruch nehmen können, ohne selbst in Vorleistung gehen zu müssen.

Nachdem sich Lisa im Gespräch mit einer guten, einkommensschwächeren Freundin etwas über die ausbleibenden Leistungen ihrer Krankenkasse ausgelassen hat und diese wiederum etwas echauffiert reagierte, sieht Lisa den großen Sachverhalt etwas anders. Sie selbst verdient etwas mehr als der Durchschnitt und entrichtet dementsprechend etwas höhere Beiträge an ihre Krankenkasse. Aber irgendwie hat sie dabei die Menschen aus den Augen verloren, deren Einkommensniveaus sich eher am Rand der Armutsgrenze bewegen, die aber trotzdem eine gute medizinische Versorgung erhalten sollen. Hier kommt das Solidaritätsprinzip zum Tragen. Indem jeder einen prozentualen Anteil seines Einkommens entrichtet, kann die medizinische Versorgung aller gewährleistet werden. Leicht beschämt über ihren anfänglichen Ärger macht sich Lisa ans Umdenken und wird zusehends zufriedener in dem Wissen, mit ihrem Beitrag Gutes zu leisten.

Was für Erfahrungen haben Sie mit Krankenkassen, Zusatzversicherungen und individuellen Gesundheitsleistungen gemacht? Haben Sie Fragen zum Thema? Nutzen Sie unsere Kommentarfunktion unten für den Austausch untereinander und mit uns!

Die hier beschriebenen Punkte (Krankheit, Beschwerden, Diagnostik, Therapie, Komplikationen etc.) erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Es wird genannt, was der Autor als wichtig und erwähnenswert erachtet. Ein Arztbesuch wird durch die hier genannten Informationen keinesfalls ersetzt.

 

Autor: Dr. Tobias Weigl
Lektorat: Tobias Möller
Veröffentlicht: 22.03.2019

Quellen

  • bro/dpa (2018): Krankenkassen leisten mehr als Privatversicher. In: deutsche-apotheker-zeitung.de.
  • GKV-Spitzenverband: Fahrkosten/Krankentransport. In: gkv-spitzenverband.de.
  • GKV-Spitzenverband: Selbstverwaltung, Solidarität und Sachleistung. In: gkv-spitzenverband.de.
  • Sozialgesetzbuch (SGB V), Fünftes Buch, Gesetzliche Krankenversicherung (2018): § 2 SGB V Leistungen. In: sozialgesetzbuch-sgb.de.
  • test.de (2018): Gesetzliche Krankenversicherung – Alle Infos zum Thema Krankenkassen – Zahnarzt – was die Kasse zahlt. In: test.de.
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