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24-Stunden-Pflege – Worauf müssen Sie achten?

Auf einen Blick – 24-Stunden-Pflege

Was bedeutet 24-Stunden-Pflege?

  • Betreuungskraft zieht in Haushalt der pflegebedürftigen Person ein
  • Pflegebedürftige/r kann im gewohnten Umfeld bleiben
  • Unterstützung im alltäglichen Leben
  • schnelle Hilfe bei Notfällen
  • Entlastung der Angehörigen

Welche Betreuungsmodelle gibt es?

  • drei verschiedene Modelle
  • Arbeitgebermodell
  • Entsendemodell
  • Selbstständigenmodell

Welche Leistungen sind inbegriffen?

  • je nach Bedürfnis der Pflegebedürftigen
  • Grundpflege (z. B. Körperpflege)
  • Unterstützung im Haushalt
  • keine medizinische Versorgung
  • es gilt deutsches Arbeitsrecht

Menschen, die pflegebedürftig werden, möchten in den allermeisten Fällen zu Hause wohnen bleiben. Im gewohnten Umfeld fällt es den meisten Menschen leichter, weiterhin so selbstbestimmt wie möglich zu leben und am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben. Aber auch der Gesetzgeber fördert die Pflege in den eigenen vier Wänden nach dem Grundsatz „ambulant vor stationär“. Damit die pflegebedürftige Person daheim gut versorgt wird, gibt es drei verschiedene Modelle: die Pflege durch Angehörige, die Pflege durch einen ambulanten Pflegedienst und die Betreuung durch 24-Stunden-Kräfte. Auf diese 24-Stunden-Pflege bzw. 24-Stunden-Betreuung gehen wir in diesem Artikel genauer ein: Was heißt eigentlich 24-Stunden-Pflege? Welche Vorteile bietet dieses Modell, welche Probleme könnte es geben? Und worauf sollten Sie achten?

Was heißt 24-Stunden-Pflege?

Bei einer 24-Stunden-Pflege (genauer: 24-Stunden-Betreuung) zieht eine Betreuungskraft in den Haushalt der pflegebedürftigen Person ein. So kann eine 1:1-Betreuung gewährleistet werden. Das bedeutet nicht, dass die Pflegekraft „rund um die Uhr“ verfügbar ist, sondern feste Arbeits- und Freizeiten hat; es gilt das deutsche Arbeitsrecht. Ggf. sind auch zwei oder mehr Betreuungskräfte mit der Betreuung beauftragt. Wichtig: 24-Stunden-Betreuungskräfte sind i. d. R. keine Pflegefachkräfte.

Welche Leistungen Sie im Detail von einer 24-Stunden-Pflege erwarten können, hängt vom jeweiligen Anbieter der Dienstleistung ab und davon, was die pflegebedürftige Person benötigt. Dazu können z. B. gehören:

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  • Reinigung der Wohnung/des Hauses
  • Wäsche waschen
  • Einkauf von Lebensmitteln & Kochen
  • Versorgung der Tiere
  • Unterstützung bei der Alltagsgestaltung
  • Grundpflege (Körperpflege, Toilettengang usw.)
  • Welche Betreuungsmodelle gibt es für die 24-Stunden-Pflege?

    Bei der 24-Stunden-Pflege gibt es im Wesentlichen drei Betreuungsmodelle:

    • Entsendemodell: Hier entsendet eine Agentur die Betreuungskraft in den Haushalt. Die Agentur kümmert sich um Auswahl der Betreuungskraft und um die Organisation. Der Service der Agentur ist natürlich nicht kostenfrei und es gibt immer wieder Fälle, in denen Pflegebedürftige viel Geld zahlen, aber nur geringe Teile davon bei der Betreuungskraft landen. Sie sollten sich daher ausführlich über die jeweilige Agentur informieren (Verbraucherzentrale, Stiftung Warentest), ob rechtliche Standards eingehalten werden. Grundsätzlich kann der Agenturservice die Betreuung Ihrer Angehörigen erheblich vereinfachen.
    • Selbstständigenmodell: Die Betreuungskraft arbeitet in diesem Fall als Selbstständige beim Pflegebedürftigen. Das Problem ist, dass die Betreuungskraft in den allermeisten Fällen nur für Sie und nicht noch für weitere Auftraggeber arbeitet. Gleichzeitig erhält sie vom Pflegebedürftigen Weisungen. Das ist dann eine Scheinselbstständigkeit und Ihnen als Auftraggeber drohen erhebliche Nachzahlungen. Aus diesem Grund wird meist von Selbstständigenmodell abgeraten.
    • Arbeitgebermodell: Bei diesem Modell stellen Sie eine Betreuungskraft ein und werden selbst zum Arbeitgeber. Das bietet im Prinzip für beide Seiten die größte Rechtssicherheit; Sie als Arbeitgeber müssen sich aber um alle organisatorischen Fragen kümmern. Dazu zählen z. B. Kranken-, Unfall- und Rentenversicherung, Lohnabrechnungen usw. Wenn Sie sich für dieses Modell entscheiden, sollten Sie sich vorher beraten lassen, z. B. bei der Pflegekasse oder der entsprechenden Caritas-Stelle.

    Welche Vorteile bietet eine 24-Stunden-Pflege?

    Der wohl wichtigste Vorteil der 24-Stunden-Pflege ist, dass die pflegebedürftige Person in ihrem gewohnten Umfeld zu Hause bleiben kann. Sie muss sich nicht umgewöhnen und kann ihrem üblichen Tagesablauf nachgehen. Da eine Betreuungskraft stets vor Ort ist, ist die pflegebedürftige Person nicht einsam und in Notfällen kann die Betreuungskraft eingreifen. Ein nicht zu unterschätzender Aspekt ist, dass die Angehörigen entlastet werden. Falls nötig, kann bei Bedarf noch eine zusätzliche medizinische Behandlungspflege in Form eines ambulanten Pflegedienstes erfolgen; Betreuungskräfte dürfen keine medizinische Behandlungspflege durchführen. Insgesamt sind die Kosten einer solchen 24-Stunden-Pflege außerdem geringer als bei einer stationären Pflege.

    Wann kommt eine 24-Stunden-Pflege in Frage?

    Eine 24-Stunden-Pflege kann in verschiedenen Situationen Sinn ergeben:

    Letztlich kommt es immer auf die individuelle Situation der pflegebedürftigen Person und der Angehörigen an.

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    Welche Probleme können bei der Pflege auftreten?

    Zwischenmenschlich müssen sich die betreute Person und der/die Betreuende oft zunächst annähern. Schließlich kommt eine „fremde“ Person in die eigenen vier Wände, auf die sich die pflegende Person meist einstellen muss. Deshalb ist ein offener, transparenter Austausch über die Grenzen und Bedürfnisse beider Parteien entscheidend für ein harmonisches Betreuungsverhältnis. Die 24-Stunden-Pflege wird aus Kostengründen häufig von osteuropäischen Frauen übernommen; u. U. kann es zu sprachlichen Schwierigkeiten und dadurch zu Missverständnissen kommen. Falls die Betreuungskraft über eine Agentur vermittelt wurde, kann diese in Konfliktfällen ggf. schlichtend eingreifen.

    Mit welchen Kosten muss ich rechnen?

    Das lässt sich nicht pauschal beantworten, da es immer auf die individuelle Betreuungssituation ankommt und auf die Leistungen, die erwünscht sind. Je nach dem, ob Sie eine Agentur für die Anstellung der Pflegeperson heranziehen oder eine selbstständige, gewerbetreibende Person beauftragen, sollten Sie mit Kosten von ungefähr 2.000–3.000 € oder mehr rechnen.

    Sie können ebenfalls selbst als „Arbeitgeber“ auftreten und eine Betreuungskraft anstellen. Dann sollten Sie mit Kosten von mind. 3.000 € rechnen, tendenziell sogar mehr. Es muss der in Deutschland gültige Mindestlohn gezahlt werden und für den Haushalt kommen die Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung und die Beiträge für die Berufsgenossenschaft hinzu. Ggf. fallen noch weitere Kosten für z. B. einen Telefonanschluss und einen Internetzugang an. Sie sollten daher genau prüfen, mit welchen Kosten Sie im Detail rechnen müssen, um keine böse Überraschung zu erleben. Der organisatorische Aufwand ist einiges höher als bei den anderen Modellen.

    Ihr eigener Anteil bei den verschiedenen Modellen reduziert sich entsprechend des jeweiligen Pflegegrades und den verknüpften Leistungen. Beachten Sie, dass Leistungen eines Pflegedienstes nur dann abgerechnet werden können, wenn dieser Dienst von der Pflegekasse zugelassen ist. Informieren Sie sich im Vorfeld ausführlich u. a. bei der Pflegekasse darüber, welche Finanzierungsmodelle es gibt und welche Leistungen abgedeckt werden können.

    Worauf muss ich bei der Anstellung einer Betreuungskraft achten?

    Zum einen muss ein Gästezimmer oder eine Einliegerwohnung vorhanden sein, damit die Betreuungskraft dort wohnen kann. Zum anderen sollten Sie darauf achten, dass folgende Unterlagen vorliegen (auch bei einer zwischengeschalteten Vermittlungsagentur):

    • ärztliches Attest
    • Lebenslauf, Zeugnisse, Referenzen
    • polizeiliches Führungszeugnis
    • Sozialversicherungsnachweis
    • ggf. europäische Krankenversicherungskarte (EKVK)

    Sie sollten außerdem beachten: Eine 24-Stunden-Betreuung durch eine einzige Person ist legal nicht möglich. Die durchschnittliche tägliche Arbeitszeit der Betreuung bzw. Haushaltshilfe darf nicht mehr als 8 Stunden betragen. Die max. Wochenarbeitszeit liegt bei 48 Stunden. Achten Sie außerdem darauf, dass die angestellte Person bei einer 6-Tage-Woche einen Urlaubsanspruch von 24 Tagen pro Jahr besitzt. Idealerweise verteilen Sie die Pflege daher auf mehrere Schultern, um nicht in Engpässe zu geraten.

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    „Die 24-Stunden-Betreuung ist ein etabliertes Modell, um den Pflegebedürftigen ein möglichst selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen.“ — Dr. Dr. Tobias Weigl

    Häufige Patientenfragen

    Wo kann ich mich über die genauen Kosten genauer informieren?

    Dr. Dr. T. Weigl
    Wenn Sie sich zum Thema Pflege informieren möchten, sollten Sie (neben einer Agentur o. Ä.) als erstes Ihre Krankenkasse kontaktieren. Hier finden Sie auch die Pflegekasse, die Ihnen grundlegende Infos und Beratung bietet. Schauen Sie auch bei den sog. Pflegestützpunkten vorbei. Die bieten nicht nur zusätzliche Unterstützung bei der Organisation an, sondern auch Pflegeberatung, die sogar bei Ihnen zu Hause durchgeführt werden kann. Bei so einem Hausbesuch wird dann gemeinsam mit Ihnen ein Pflegeplan erarbeitet, der ganz auf Ihre persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten ist. Wenn es um die Seriosität von verschiedenen Anbietern geht, sind die Verbraucherzentrale und Stiftung Warentest gute Anlaufstellen für weitere Informationen.

    Kann eine 24-Stunden-Betreuungskraft medizinische Unterstützung leisten?

    Dr. Dr. T. Weigl
    Nein. Alle Tätigkeiten, die eine medizinische Behandlungspflege umfassen, dürfen von Betreuungskräften nicht übernommen werden. Dazu zählen etwa die Medikamentengabe, Injektionen oder Blutzuckermessungen. Sind diese Maßnahmen ärztlich verschrieben worden, müssen sie von Pflegefachkräften eines ambulanten Pflegedienstes durchgeführt werden.

    Was bedeutet Verhinderungspflege?

    Dr. Dr. T. Weigl
    Von einer Verhinderungspflege wird gesprochen, wenn die eigentlich pflegende Person aus verschiedenen Gründen vorübergehend ihre Pflegeaufgaben nicht wahrnehmen kann. In solchen Fällen springen andere Personen ein, um die Pflege zu übernehmen. Diese Vertretungen können aus ehrenamtlichen Helfern, Familienangehörigen oder professionellen Pflegediensten bestehen. Allerdings übernimmt die Pflegeversicherung die anfallenden Kosten nur unter bestimmten Bedingungen und dies auch nur bis zu einer Dauer von max. 6 Wochen pro Jahr.

    Wie wird der Pflegegrad festgestellt?

    Dr. Dr. T. Weigl
    Wurde die Pflegebedürftigkeit festgestellt, geht es dann darum, die Patient*in in den je passenden der 5 Pflegegrade einzustufen. Nachdem der Antrag bei der Pflegekasse eingegangen ist, beauftragt diese den Medizinischen Dienst und andere unabhängige Experten, um ein detailliertes Gutachten zu erstellen, das den Pflegegrad der betreffenden Person festlegt. Die Experten besuchen die betroffene Person entweder zu Hause oder in der Pflegeeinrichtung, idealerweise wenn Angehörige oder Betreuer anwesend sind. Sie verschaffen sich einen Überblick über die Fähigkeiten und die Selbstständigkeit der Person, unter anderem durch Gespräche mit Familienmitgliedern und anderen nahestehenden Personen.

    Um die Pflegebedürftigkeit fair und genau zu bewerten, wird ein spezielles Bewertungstool verwendet. Dieses Tool passt sich der einzigartigen Situation der pflegebedürftigen Person an und legt den Fokus auf das, was sie im Alltag noch selbst erledigen kann. Es schaut genau hin, welche Fähigkeiten noch vorhanden sind und wie sich die individuellen Einschränkungen auf die Selbstständigkeit auswirken. Dabei werden verschiedene Aspekte des täglichen Lebens wie die Mobilität, geistige Fähigkeiten und die Fähigkeit zur Selbstversorgung genauer unter die Lupe genommen. Je nach Pflegegrad gibt es unterschiedliche Modelle, wie die Pflege dann aussehen kann.

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    Verwandte Themen

    Haben Sie pflegebedürftige Verwandte? Haben Sie sie selbst gepflegt oder haben Sie auf Betreuungskräfte zurückgegriffen? Nutzen Sie unsere Kommentarfunktion unten, um von Ihren Erfahrungen zu berichten und sich untereinander auszutauschen!

    Die hier beschriebenen Punkte (Krankheit, Beschwerden, Diagnostik, Therapie, Komplikationen etc.) erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Es wird genannt, was der Autor als wichtig und erwähnenswert erachtet. Ein Arztbesuch wird durch die hier genannten Informationen keinesfalls ersetzt.

    Autor: Dr. Dr. Tobias Weigl, Sebastian Mittelberg
    Veröffentlicht am: 01.03.2024

    Quellen

    • BIVA-Pflegeschutzbund (Hg.): Probleme bei der 24-Stunden-Betreuung, in: biva.de.
    • BIVA-Pflegeschutzbund (Hg.): Was bedeutet 24-Stunden-Pflege?, in: biva.de.
    • Bundesministerium für Gesundheit (2020): Häusliche Pflege: Diese Möglichkeiten gibt es, in: gesund.bund.de.
    • Falk Osterloh (2023): „24-Stunden-Betreuung“: Mehr Rechtssicherheit gefordert, in: Deutsches Ärzteblatt 120/9, A-383/B-327.
    • Verbraucherzentrale NRW (2023): Ausländische Betreuungskräfte – wie geht das legal?, in: verbraucherzentrale.nrw.
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