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Cannabis als Medikament und Medizin auf Rezept

    Auf einen Blick – Cannabis als Medizin

    Was ist Cannabis?

    • auch als Hanf bekannt
    • Verwendung als Rauschmittel oder
    • als Medizin
    • es fehlen noch (mehr) Studien zur genauen Wirksamkeit, Wechselwirkungen o. Ä.

    Wie ist die Rechtslage bei Cannabis als Medizin?

    • unterliegt dem Betäubungsmittelgesetz
    • seit 2017 ist Cannabis auf Rezept als Medizin erhältlich
    • jede/r Arzt/Ärztin kann Cannabis verschreiben

    Wie wirkt Cannabis? (Auswahl)

    • schmerzlindernd
    • entzündungshemmend
    • appetitfördernd

    Wann kann Cannabis verschrieben werden? (Auswahl)

    • chronische Erkrankungen
    • psychische Erkrankungen
    • Epilepsie

    Welche Nebenwirkungen sind möglich? (Auswahl)

    • Herzrasen
    • Schwindel
    • Halluzinationen
    • Angst

    Von Medizinern geprüft und nach besten wissenschaftlichen Standards verfasst

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    Dieser Text wurde gemäß medizinischer Fachliteratur, aktuellen Leitlinien und Studien erstellt und von einem Mediziner vor Veröffentlichung geprüft.

    Quellen ansehen
    Cannabis ist vielen vermutlich als Droge bekannt und seit einigen Jahren wird zudem darüber diskutiert, Cannabis zu legalisieren. Weniger bekannt ist aber, dass seit 2017 Cannabis in bestimmten Fällen als Medikament auf Rezept verschrieben werden kann. Jede/r Ärztin/Arzt darf ein Rezept ausstellen, das der Patient dann wie gehabt in der Apotheke einreichen kann, um das vorgesehene, cannabishaltige Medikament zu erhalten. Die Studienlage hinsichtlich der Wirksamkeit und der Neben- oder Wechselwirkungen ist noch lückenhaft. Doch in welchen Fällen wird Cannabis als Medizin eingesetzt? Welche Nebenwirkungen gibt es? Auf diese und andere Fragen geht der folgende Artikel ein.

    Was ist Cannabis?

    Bei Cannabis handelt es sich um eine Pflanze, welche zur Familie der Hanfgewächse gehört. Er ist auch unter den Namen Hanf bekannt. Seine Bestandteile können für verschiedene Zwecke genutzt werden (z. B. Speiseöl aus den Samen). Am bekanntesten ist jedoch seine Verwendung als Rauschmittel und als Medikament.

    Die Inhaltsstoffe werden als Cannabinoide bezeichnet. Diese sind für die Wirkungen im Körper des Menschen verantwortlich. Bei Medikamenten verwendet man überwiegend die Inhaltsstoffe THC (Tetrahydrocannabinol) und CBD (Cannabidiol), welche in der Hanfpflanze vorhanden sind. Diese Wirkungen und auch die Wirksamkeit als Arzneimittel werden in den weiteren Rubriken näher erläutert.

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    Als Rauschmittel werden die Blüten und Blätter der weiblichen Hanfpflanze genutzt, welche durch Trocknen (in diesem Falle Verbrennen) ihre gewünschte Wirkung im Körper freisetzen. Das Produkt ist Marihuana oder im alltäglichen Sprachgebrauch Gras bzw. Weed genannt. Ebenso kann der extrahierte Harz genutzt werden, um ein weiteres Produkt herzustellen, nämlich Haschisch. Diese Drogen sind in Deutschland illegal, werden aber dennoch von vielen Menschen konsumiert, weshalb sie zu den meist verwendeten illegalen Drogen gehören.

    Cannabis als Medizin auf Rezept – für viele Betroffene eine Hoffnung, doch die wissenschaftliche Evidenz ist bisher nicht ausreichend vorhanden.
    — Dr. Dr. Tobias Weigl

    Wie wirkt Cannabis?

    Cannabis selbst, sprich die Hanfpflanze, besitzt keine Wirkung. Die Wirkung entsteht erst durch den Wirkstoff THC (Tetrahydrocannabinol), welches in der Pflanze enthalten ist. THC gehört zur Gruppe der Cannabinoide. Ein weiterer Inhaltsstoff der Hanfpflanze ist das Cannabinoid CBD (Cannabidiol).

    Die genannten Cannabinoide werden überwiegend in Arzneimittel eingesetzt, um so eine therapeutisch vorteilhafte Wirkung zu erzielen. Im Körper des Menschen wirken sie:

    • schmerzlindernd (‚analgetisch‘)
    • entzündungshemmend (‚antiphlogistisch‘)
    • muskelentspannend
    • appetitfördernd
    • gegen Übelkeit (‚antiemetisch‘)

    Cannabis, bisher „nur“ eine Droge, ist seit dem 19.1.2017 auch ein offizielles Medikament. Cannabis ist nun in sehr „engen Ausnahmefällen“ legal als Medizin per Kassenrezept erhältlich. Was Sie als Patient über Cannabis als Medizin auf Rezept wissen müssen, erklärt Ihnen Dr. Dr. Tobias Weigl in seinem folgenden Videobeitrag.

    Cannabis als Medizin auf Rezept (Basiswissen für Patient & Arzt) - Schmerzmittel keine Droge

    Was sind die Anwendungsgebiete von Cannabis?

    Aufgrund von fehlender Evidenz wurde vom Gesetzgeber keine explizite Indikation vorgegeben. Dennoch stehen nach wissenschaftlichen Erkenntnissen die folgenden Gebiete für den Einsatz von Cannabis als Arzneimittel zur Verfügung:

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    Haben Sie bereits aus medizinischen Gründen Cannabis eingenommen? Wenn ja, aus welchen Gründen? Mit Ihrer Teilnahme an dieser Umfrage helfen Sie anderen Lesern, ihre Situation besser einzuschätzen. (Mehrfachnennungen möglich)
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    Welche Nebenwirkungen verursacht Cannabis?

    Die Nebenwirkungen lassen sich in zwei Blöcken aufteilen:

    Weitere Nebenwirkungen, die auftreten können, sind ebenfalls gerötete Augen und Mundtrockenheit.

    Welche möglichen Kontraindikationen gibt es für Cannabis?

    Mögliche Kontraindikationen können u. a. sein:

    Cannabis muss noch weiter erforscht werden!
    Die wissenschaftlichen Belege für die verschiedenen Indikationen, Wirkungen, Nebenwirkungen und Kontraindikationen sind noch nicht ausreichend, weshalb die Behandlung mit cannabishaltigen Arzneimittel mit Vorsicht und Bedacht gewählt werden muss. Mehr Studien – besonders Vergleichsstudien – sind notwendig.

    Pharmakologie und Toxikologie von Cannabis

    Wie oben bereits erwähnt wird der Wirkstoff Dronabinol (THC, Tetrahydrocannabinol) in Arzneimittel verwendet. Dronabinol kann wie andere Cannabinoide auch, das endocannabinoide System im menschlichen Körper stimulieren. Je nach Dosis können verschiedene Wirkungen erzielt werden:

    • 5 mg: Steigerung des Appetits
    • 10–15 mg: Schmerzdämpfung (sog. ‚Analgesie‘), Muskelentspannung, Beruhigung (sog. ‚Sedierung‘) und psychoaktive Stimulation
    • 20–30 mg: gegen Übelkeit und Brechreiz (sog. ‚Antiemetikum‘)

    Über die Toxizität von Cannabis kann nichts Genaues gesagt werden, da die ermittelten Werte von Mensch zu Mensch stark variieren und sich nicht verlässlich hochrechnen lassen. Selbst Schätzungen führen bei verschiedenen Studien zu unterschiedlichen Werten. Die Problematik hier ist ebenfalls, dass über den Darm ungefähr 6% der peroral zugenommenen Menge an THC, tatsächlich auch dem Körper zur Verfügung steht. Inhalativ, d. h. über die Lunge jedoch sind es schon ca. 20%. Diese Werte variieren jedoch von Individuum zu Individuum, weshalb sie nicht unbedingt einem Normwert, sondern eher einem „Richtwert“ entsprechen.

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    In Studien konnte aber dennoch gezeigt werden, dass es unmöglich ist, an einer Cannabis-Überdosis zu sterben. Das eigentliche Problem hier war, dass die erforderliche Cannabismenge viel zu hoch wäre, um sie innerhalb der gewünschten Zeit zu konsumieren und somit eine Dosis mit tödlicher Wirkung zu erzielen.

    Rechtliche Grundlage zu Cannabis und Eigenanbau

    Cannabis fällt unter dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG). Das bedeutet der Anbau bzw. die Herstellung, aber auch das Beschaffen und das Verkaufen von Cannabis an Dritte ist strafbar und illegal. In Deutschland ist das Konsumieren selbst jedoch nicht strafbar, da es rechtlich als „Selbstschädigung“ zählt. Jedoch kann eine Führerscheindatei-Eintragung erfolgen, da das Fahren unter Einfluss von psychotroper Wirkstoffe zur Fahruntüchtigkeit führen kann. Je nach Fall und THC-Metabolit-Werten im Blut kann es Geldstrafen oder den Entzug des Führerscheins geben.

    Eine Genehmigung zum Anbau für wissenschaftliche Zwecke oder Zwecke im öffentlichen Interesse kann erteilt werden. Diese Genehmigung kann jedoch nur vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (sog. BfArM) verordnet werden.
    Der Erwerb von Cannabisblüten konnte von Patienten bis März 2017 bei der Bundesopiumstelle vom BfArM beantragt werden. Dies ging aber auch nur, wenn der Patient darlegen konnte, dass andere Therapien keine gewünschte Wirkung erzielten – der Patient musste sozusagen „austherapiert“ sein. Austherapiert bedeutet, dass andere alternative Therapien zu keinem Erfolg führen konnten und eine Cannabistherapie vom Arzt als sinnvoll bewertet wird. Unter ärztlicher Begleitung konnte eine solche Selbsttherapie erfolgen, wenn dem Antrag ebenfalls die Stellungnahme des Arztes beigefügt war.

    Cannabis als Medizin auf einen Blick
    Cannabis ist vielen als Rauschmittel bekannt, kann aber seit 2017 zu medizinischen Zwecken problemlos verschrieben werden. Für die genaue Wirksamkeit und Wechselwirkungen o. Ä. fehlen noch Studien!Wirkung

    • schmerzlindernd
    • entzündungshemmend
    • appetitfördernd
    • muskelentspannend
    • gegen Übelkeit

    Anwendungsgebiete

    • chronische Schmerzen
    • neuropathische Schmerzen
    • Spastik bei Multipler Sklerose
    • gegen Erbrechen und Übelkeit, die durch Zytostatika ausgelöst werden
    • Appetitlosigkeit
    • psychische Erkrankungen
    • Tourette-Syndrom
    • chronische Darmerkrankungen
    • Epilepsie

    Wichtigste mögliche Nebenwirkungen

    • Müdigkeit
    • Euphorie
    • Angst
    • Herzrasen
    • Schwindel
    • Blutdruckabfall
    • gerötete Augen
    • Mundtrockenheit

    Empfohlene Dosis

    • je nach Dosis werden andere Wirkungen erzielt
    • 5 mg: Appetitsteigerung
    • 10–15 mg: Schmerzdämpfung, Muskelentspannung, Beruhigung und psychoaktive Stimulati-on
    • 20–30 mg: gegen Übelkeit und Brechreiz

    Darreichungsformen

    • unterscheidet sich je nach Variante von cannabishaltigen Medikamenten
    • Tropfen
    • Kapseln
    • Mundspray

    Seit 2017 ist Cannabis auf Rezept erhältlich

    Seit März 2017 gibt es jedoch ein neues Gesetz: Cannabis als Medizin auf Rezept. Dieses sieht vor, dass Patienten Cannabis per Rezept in der Apotheke erhalten können. Je nach Fall können Krankenkassen die Kosten dafür tragen. Das wichtigste hierbei ist, dass nun die Ärzte entscheiden können ob die Therapie mit Cannabis für den Patienten als sinnvoll und vorteilhaft erscheint oder nicht.

    Cannabis als Medikament und seine Einsatzbereiche

    Cannabishaltige Arzneimittel können seit März 2017 von den Ärzten verordnet werden. Dies gilt für Patienten mit „schwerwiegende Erkrankungen“ – die Patienten müssen nicht „austherapiert“ sein. Als „schwerwiegende Erkrankung“ gilt eine lebensbedrohliche Krankheit oder eine Störung der Gesundheit, welche zur Einschränkung der Lebensqualität auf Dauer führt. Dies ist typischerweise bei chronischen Erkrankungen der Fall.

    Variationen von cannabishaltigen Medikamenten

    Cannabishaltige Arzneimittel können in 5 verschiedenen Variationen erhalten werden.

    • Getrocknete Cannabisblüten
      Verschiedene Cannabis Sorten, welche unterschiedliche Gehälter an THC und CBD enthalten. Hier kann es auf Grund der Ernte zu erheblichen Unterschieden an den Gehältern aber auch der Qualität kommen. Die Inhaltsstoffe können inhaliert (über Vaporisatoren) werden, sollten aber nicht als Tee zubereitet werden, da sie an Effizienz verlieren. Ebenfalls ist das Verbacken der Inhaltsstoffe möglich, jedoch leidet die genaue Dosierung hierrunter. Von einer Inhalation durch Verbrennung, beispielsweise in Form eines Joints, findet keine Empfehlung statt, da hierbei Gesundheitsschäden entstehen können.
    • Cannabisextrakte
      Hierbei handelt es sich um ölige Cannabisharze in Form einer Lösung, welche peroral aufgenommen werden können. Der Wirkstoff der dabei eingesetzt wird ist Dronabinol bzw. wie üblich genannt THC (sog. Tetrahydrocannabinol). Wichtig hierbei ist, dass diese Lösung nicht zum Verdampfen und anschließender Inhalation geeignet ist.
    • Dronabinol- und Nabilonhaltige Rezepturarzneimittel
      Dronabinol ist eine teilsynthetisch hergestellte Substanz, welche THC strukturidentisch ist. Nabilon hingegen ist vollsynthetisch hergestellt und ebenfalls ein Abkömmling von THC. Die Formen der Rezepturarznei können hier ethanolische Lösungen, Kapseln oder ölige Tropfen sein.
    • Fertigarzneimittel
      Eines der bekanntesten ist z.B. das Mundspray, welches den Namen Sativex trägt. Das Fertigpräparat enthält eine Pflanzenextrakt Mischung an THC und CBD mit standardisiertem Gehalt. Dieses findet Einsatz bei der Symptomverbesserung von Spastiken durch Multiple Sklerose.
    • CBD Öle
      CBD Öl ist eine Mischung aus CBD-Extrakt und einem Trägeröl, oft Hanfsamenöl, das wichtig für die Bioverfügbarkeit für den Wirkstoff Cannabidiol ist. Weitere Inhaltsstoffe des CBD-Öls sind u. a. Phytocannabinoide und Terpene. Das Öl wird meist direkt unter die Zunge auf die Mundschleimhaut getropft und sollte für 30–60 Sekunden im Mund behalten werden.

    Aktuelle Forschung: Verändert bereits ein geringer Cannabiskonsum das Gehirn bei Jugendlichen?

    Bereits der ein- oder zweimalige Verzehr von Cannabis soll bei Jugendlichen mehrere Gehirnregionen verändern. Zu diesem Ergebnis ist eine Studie gekommen, die jüngst in der Fachzeitschrift Journal of Neuroscience erschienen ist.

    Grundlage für die Studie waren Untersuchungen, die das IMAGEN-Projekt seit einigen Jahren bei rund 2.000 Jugendlichen vornimmt. Das Projekt begleitet Jugendliche aus 7 europäischen Städten (Berlin, Dresden u. a.), um zu erforschen, wie sich das Gehirn während der Pubertät verändert. Dazu werden psychologische Tests zum Verhalten und zur Kognition wie auch Magnetresonanztomographien (MRT) durchgeführt. Bei diesen Untersuchungen haben knapp 50 Jugendliche im Alter von 14 Jahren angegeben, ein- bis zweimal Cannabis konsumiert zu haben. Die MRT-Ergebnisse dieser Jugendlichen wurden nun in der Studie mit einer Kontrollgruppe Gleichaltriger verglichen, die noch nie Cannabis zu sich genommen hatten.

    Cannabiskonsum verändert mehrere Hirnregionen bei Jugendlichen

    Dabei konnten die Wissenschaftler feststellen, dass es zu Veränderungen in einigen Gehirnregionen gekommen ist. Das Volumen der grauen Substanz sei in einigen Gehirnregionen erhöht gewesen, so etwa in den Temporallappen oder im Kleinhirn. Als graue Substanz werden die Bereiche des zentralen Nervensystems bezeichnet, die größtenteils aus Nervenzellkörpern bestehen.

    Das Problem dabei: Die Veränderungen im Temporallappen waren dafür verantwortlich, dass bspw. die Arbeitsgeschwindigkeit oder die Geschicklichkeit derjenigen Jugendlichen abnahm, die Cannabis konsumiert haben. Bei den frühen Cannabis-Konsumenten war zudem im Alter von 16 Jahren der Angstscore erhöht, mit dem die Schwere einer Angststörung beurteilt werden kann. Wissenschaftler warnen deswegen vor einem derart frühen Konsum und fordern, dass Jugendliche frühzeitig über die Nebenwirkungen und Folgen – z. B. verringerte Konzentrationsfähigkeit, schlechtere Merkfähigkeit – von Rauschmitteln wie Cannabis informiert werden.

    Schwachstellen der Studie sind jedoch, dass bei den entsprechenden Jugendlichen keine Blut- oder Urinproben untersucht worden sind. Die Jugendlichen wurden lediglich zu ihrem Konsum befragt. Deswegen weisen viele Wissenschaftler darauf hin, dass ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen dem Cannabiskonsum von Jugendlichen und den genannten Folgen erst noch besser belegt werden muss. Hinzu kommt, dass die Studiengruppe vergleichsweise klein war.

    Quelle: Hugh Garavan et al. (2019): Grey Matter Volume Differences Associated with Extremely Low Levels of Cannabis Use in Adolescence. In Journal of Neuroscience 39/10, S. 1817–1827.

    Häufige Patientenfragen

    Übernehmen Krankenkassen die Kosten für Cannabis-Medikamente?

    Dr. Dr. T. Weigl
    Es ist zumindest teilweise möglich, dass Krankenkassen die Kosten der cannabishaltigen Medikamente übernehmen. Wichtig hier ist, dass für die erste Verordnung eine Genehmigung durch die zuständige Krankenkasse des Patienten erteilt werden muss. Damit der Prozess schnell durchgeführt werden kann und Patienten nicht lange warten müssen, muss die Krankenkasse spätestens 3 Wochen nach Antragsstellung seine Entscheidung fällen.

    Ist die Wirksamkeit für Cannabis als Medizin wirklich belegt?

    Dr. Dr. T. Weigl
    Dass Cannabis etwa eine schmerzlindernde Wirkung hat, ist grundsätzlich belegt. Das Problem ist aber, dass die Studienlage momentan noch recht lückenhaft ist. Das heißt, wir wissen bisher nicht eindeutig, in welcher Form und in welchen genauen Dosierungen Cannabis dem Patienten helfen kann. Cannabis ist auf keinen Fall ein Wundermittel. Hier sind zwingend weitere Forschungen notwendig. Viele Wissenschaftler bemängeln außerdem, dass es in der Schmerzmedizin in vielen Fällen bewährte Medikamente gebe, die einen Einsatz von Cannabis nicht erforderlich machten. Zudem sei Cannabis vergleichsweise teuer. Es müssen also weitere Studien folgen, die mehr Licht ins Dunkeln bringen.

    Darf ich noch Auto fahren, wenn ich ein cannabishaltiges Medikament eingenommen habe?

    Dr. Dr. T. Weigl
    Hinsichtlich der Fahrtüchtigkeit ist die Rechtslage noch nicht geklärt. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte weist auch in diesem Fall darauf hin, dass die Studienlage für eindeutige Aussagen nicht ausreicht. Gerade zu Beginn der Behandlung wird aber dazu aufgerufen, vorsichtshalber kein Fahrzeug zu führen. Zudem soll im Einzelfall mit dem behandelnden Arzt abgeklärt werden, ob eine aktive Teilnahme am Straßenverkehr möglich ist oder nicht.

    Darf ich mit cannabishaltigen Arzneimitteln ins Ausland reisen?

    Dr. Dr. T. Weigl
    Wie bei anderen Medikamenten, die unter das Betäubungsmittelgesetz fallen, dürfen Sie innerhalb des Schengen-Raums ärztlich verordnete cannabishaltige Arzneimittel mitnehmen. Sie benötigen hierfür eine vom Arzt ausgestellte Bescheinigung, die zudem von der obersten Landesgesundheitsbehörde bestätigt werden muss, bevor Sie die Reise antreten. Eine solche Bescheinigung ist einen Monat gültig. Wenn Sie planen, außerhalb des Schengen-Raums zu reisen, sollten Sie sich über die jeweilige nationale Rechtslage informieren. Fragen Sie im Zweifelsfall ihren Arzt.

    Typisches Patientenbeispiel

    Claudia ist sich unsicher: Sie hat Schmerzen und ihr Arzt hat ihr deswegen Cannabis verschrieben. „Total komisch. Das ist doch eine Droge… der spinnt doch. Wenn ich das meinen Eltern erzähle, kriegen die die Krise“, berichtet sie ihrer Freundin Monika am Telefon. „Ne, ich hab da letztens noch was von auf der Arbeit gehört. Guck doch mal im Internet nach, ich glaube, dass man das mittlerweile sogar ganz normal als Medizin verschrieben bekommen kann. Warum hast du nicht näher nachgefragt bei deinem Arzt?“, fragt Monika. Claudia verzieht die Lippen. „Jaaa, ich musste schnell weiter, keine Zeit… ich will einfach nur die Schmerzen loswerden, aber ich bin doch kein Junkie… ich schau aber mal lieber nach, du hast recht.“

    Gesagt, getan – Claudia hat sich den Nachmittag über Zeit genommen und sich intensiv im Internet eingelesen. Tatsächlich ist Cannabis seit März 2017 als Arzneimittel zugelassen. Am nächsten Tag hält sie noch einmal Rücksprache mit ihrem Arzt. „Fragen Sie das nächste Mal gerne nach, wenn etwas unklar ist! Sie haben das mit dem Cannabis richtig nachgeschaut, da muss es noch mehr wissenschaftliche Untersuchungen geben. Trotzdem kann Cannabis helfen. Deswegen fangen wir auch erstmal mit einer kleinen Dosis an und schauen, wie sie darauf reagieren!“ Claudia nickt zustimmend. „Mal sehen, vielleicht hilft es ja…“, denkt sie bei sich.

    Verwandte Themen

    Haben Sie Erfahrungen mit der medizinischen Wirkung von Cannabis? Hatten Sie Neben- oder Wechselwirkungen? Nutzen Sie unsere Kommentarfunktion unten, um von Ihren Erfahrungen zu berichten und sich mit anderen auszutauschen!

    Die hier beschriebenen Punkte (Krankheit, Beschwerden, Diagnostik, Therapie, Komplikationen etc.) erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Es wird genannt, was der Autor als wichtig und erwähnenswert erachtet. Ein Arztbesuch wird durch die hier genannten Informationen keinesfalls ersetzt. Autoren: Dr. Dr. Tobias Weigl, Schajan Salahijekta, Sebastian Mittelberg
    Redaktion: Marek Firlej
    Veröffentlicht am: 18.04.2018, zuletzt aktualisiert: 16.08.2019

    Quellen

    • Betäubungsmittelgesetz – BtMG.
    • Bundesärztekammer (Hg.) (2017): FAQ-Liste zum Einsatz von Cannabis in der Medizin.
    • Franjo Grotenhermen (Hg.) (2004): Cannabis und Cannabinoide. Pharmakologie, Toxikologie und therapeutisches Potential. Huber, Bern.
    • Didier M. Lambert (Hrsg.): Cannabinoids in Nature and Medicine. Helvetica Chimica Acta, Zürich 2009.
    • T. T. Lee, B. B. Gorzalka (2015): Evidence for a Role of Adolescent Endocannabinoid Signaling in Regulating HPA Axis Stress Responsivity and Emotional Behavior Development. In: International review of neurobiology 125.
    • Martin Mücke u. a. (2018): Cannabis-based medicines for chronic neuropathic pain in adults. In: Cochrane Database of Systematic Reviews 7:3.
    • National Academies of Sciences, Engineering, and Medicine (Hg.) (2017): The health effects of cannabis and cannabinoids: The current state of evidence and recommendations for research. National Academies Press, Washington, DC.
    • Victor R. Preedy (Hg.): Handbook of Cannabis and Related Pathologies. Biology, Pharmacology, Diagnosis, and Treatment. Elsevier, New York.
    • E. B. Russo (2016): Beyond Cannabis: Plants and the Endocannabinoid System. In: Trends in pharmacological sciences 37.
    • rme/aerzteblatt.de (2019): Bereits geringer Cannabiskonsum verändert das Gehirn von 14-Jährigen.
    • Frank Antwerpes: Graue Substanz. In: doccheck.com.
    • Hugh Garavan et al. (2019): Grey Matter Volume Differences Associated with Extremely Low Levels of Cannabis Use in Adolescence. In Journal of Neuroscience 39/10, S. 1817–1827.
    • pb/aerzteblatt.de (2018): Wirksamkeit von Cannabis als Medizin zweifelhaft.
    • gelbe-liste.de: Cannabis.
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2 Antworten
  • Paula Uhlmann
    16.03.2019 10:56

    Hallo ieber Dr. Weigl, vielen Dank für Ihre Arbeit auch auf YouTube, Instagram und Twitter. Diesen Blogbeitrag habe ich aufmerksam gelesen und finde ihn sehr hilfreich und informativ.
    Kurz zu meiner Geschichte – ich (48, w) habe sertopositive rheumatoidie Arthritis (hochpositiv) und auch wahrscheinlich Polyneuropathie. Die rheumatoide Arthritis wird seit ca. 1 Jahr mit anfangs reichlich Kortison und seit Sommer 2018 mit 14 tägigen Kevzara-Injektionen behandelt (MTX vertrug ich nicht). Geschwollene Gelenke habe ich nicht mehr, Kortison wird reduziert. Leider habe ich seit Jahren Schmerzen in Händen und Füßen bei jedem Griff und jedem Schritt, die offenbar nicht vom Rheuma herrühren, denn daran hat sich nichts geändert. Die Fußgelenke sind wie „Gummi“ und instabil, ich laufe „wie auf Eiern“, habe Angst zu fallen und festhalten fällt aber durch die Handgelenksinstabilität auch schwer, daher vermutet meine Hausärztin Polyneuropathie und hat mich zum Neurologen überwiesen. Ich habe (nach einem Tag telefonieren), einen Termin im Juli bekommen, erstmal für die NLG-Messung. Die meisten (guten) Neurologen hier der Region nehmen gar keine Patienten mehr an. Ich bin trotz allem noch vollberufstätig und will das auch bleiben. Ich habe auch Angst, dass mir dann wieder mehr Kortison verschrieben wird. Haben Sie einen Rat?
    Könnte CBD helfen, wenigstens die Schmerzen zu lindern?
    Ich rauche nicht und trinke gelegentlich in Gesellschaften mal ein Glas Wein oder Sekt. Ich versuche auch weiterhin regelmäßig zu schwimmen (alles andere kann ich nicht mehr wegen der Schmerzen). Leider steigt mein Gewicht auch durch den Bewegungsmangel und best. auch wegen dem Kortison. Manchmal habe ich keinen Lebensmut mehr.

    • Dr. Tobias Weigl
      16.03.2019 19:36

      Hallo Frau Uhlmann, vielen Dank für Ihre Nachricht und auch das Lob. Hmm, die Frage ist schwer zu beantworten. Man weiß es letztlich nicht. Aber auch CBD ist definitiv kein Wundermittel und die Erfahrung zeigt dann doch eher, dass gerade bei RA und Polyneuropathie CBD auch oft nicht hilft.
      Ja, sehr wahrscheinlich ist, dass Sie wieder Kortison bekommen.
      Letztlich müssen Sie das mit Ihrem behandelnden Arzt besprechen. Es gibt auch Alternativen zu MTX – das wäre m.E. die richtige Behandlungsstrategie. Wenn Sie MTX nicht vertragen dann Alternativen…
      Viele Grüße und ich wünsche Ihnen Alles Gute.
      Dr. T. Weigl

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